Rauchmelderpflicht in Bayern

" Alles schläft, einer wacht…"

Das Leben sichern durch Rauchmelder…….

In Deutschland kommen jährlich ca. 500 Menschen bei Bränden ums Leben.

Meist ist die Todesursache nicht die direkte Flammeneinwirkung, sondern der Erstickungstod

durch Brandrauch.

70% aller Brände bei denen Menschen getötet werden, entstehen nachts im privaten Wohnbereich.

Der menschliche Geruchssinn ist beim Schlafen „ausgeschaltet“ und kann somit die gefährlichen Brandgase in der Wohnung nicht wahr nehmen.

Der Betroffene wird somit im Schlaf von der tödlichen Gefahr überrascht.

Durch einen Rauchmelder werden die gefährlichen Brandgase frühzeitig erkannt, die arkustische Alarmierung ausgelöst, und den Bewohnern die rechtzeitige Flucht aus der Wohnung ermöglicht!

Viele Opfer hätten gerettet werden können, wenn sie durch Rauchmelder frühzeitig auf den Brand aufmerksam geworden wären.

Interessantes für Hausbesitzer…….

Durch ein Gesetzt der bayerischen Staatsregierung ist ab den 1. Januar 2013 der Rauchmelder in Neubauten Pflicht. Bestehende Häuser müssen bis 31. Dezember 2017 mit Rauchmelder ausgestattet sein.

Das Gesetz sagt……

(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Rauchmelder WohungsübersichtDurch dieses Bild soll die Ausstattung von Wohnungen verdeutlicht werden

 

Die Wahl des Rauchmelders……

HP Rauchmelder VdS Logo

Es ist wichtig, dass der Rauchmelder ihrer Wahl das sogenannte VdS-Siegel trägt. Mit dem Slogan „Vertrauen durch Sicherheit“ macht das Institut auf die Verantwortung ihrer Aufgabe aufmerksam. Vom VdS-Institut werden die Rauchmelder nach der DIN EN 14604 (Deutsche Industrienorm für Rauchmelder) geprüft und die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Geräte ist somit gewährleistet.

Jahresrückblicke

Ausbildungspläne

Rathaus-App

Plößberg

Notruf

20121101-Info-Notrufnummern-1