Reinigung von Gesichtsmasken
Wie in den Medien bereits mitgeteilt, wird ab Montag den 27. April 2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und bei Einkäufen eingeführt.
Da die Feuerwehren bereits Brandeinsätze in Zusammenhang mit der Reinigung von Masken verzeichnen, möchte wir auf folgende allgemeinen Punkte bei der Reinigung hinweisen:
- Viele Masken haben Drahtbügel im Nasenbereich verarbeitet. Daher dürfen diese NICHT zur Reinigung in die Mikrowelle. Durch das Metall kann eine Funkenbildung hervorgerufen werden, welche die Maske und die Mikrowelle in Brand setzen.
- Es reicht aus, die Masken zu bügeln oder bei 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen
Wenn sie diese Punkte berücksichtigen, können sie die Masken im Anschluss wiederverwenden.
Bitte halten sie trotz der Gesichtsmaske weiterhin die Abstandsregeln ein und bleiben sie Gesund.